Persönlichkeitsrecht in der Fotografie
Wenn man durch die Natur geht, kann es schnell passieren, dass man ein passendes Motiv findet. Doch was geschieht, wenn das Auto, das Haus oder das Grundstück, welches man auserwählt hat, jemandem gehört?
Bei Personen gilt bekanntlich das Persönlichkeitsrecht. Sie dürfen nicht ohne Erlaubnis abgelichtet werden. Das persönliche Eigentum von jemandem steht jedoch nicht unter diesem Schutz und darf ohne Einschränkungen fotografiert werden. Ausnahmen bilden hier lediglich andere Rechte, wie zum Beispiel das Urheberrecht. Gerade bei Gemälden, Statuen oder bestimmter Architektur würde man dieses verletzten, wenn das Motiv ungefragt fotografiert wird. Dennoch haben Gerichte bereits mehrfach entschieden, dass die Aufnahme von Objekten keine Eigentumsrechte verletzen.
Sperrbereiche oder gekennzeichnetes Eigentum darf man jedoch nicht betreten geschweige denn auf einem Foto festhalten. Sobald jedoch Plätze und Gebäude auch der Öffentlichkeit zugänglich sind, bewegt man sich nicht auf einem illegalen Gebiet. Viele Unterlassungsklagen sind daher auch gescheitert. Solange die abgelichteten Gegenstände an einem bestimmten Ort stehen, greift das Persönlichkeitsrecht. Gibt man jedoch die Zustimmung oder befinden sich die Motive frei zugänglich, wie zum Beispiel in einem Garten, kann man sie gerne fotografieren. Selbst ein interessantes Auto auf der Straße darf fotografiert werden, da dies auch von anderen Personen gesehen werden kann. Selbst kommerzielle Verwendungen der Fotos sind dann kein Hindernis. Fotografie kann rechtlich manchmal schwierig werden, doch mit den passenden Kenntnissen bewegt man sich rechtlich korrekt.




